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seit Juli 2014

Verbraucherinsolvenz 3 Jahre

Verkürzung der Pri­vat­in­sol­venz­ver­fah­ren und Ver­brau­cher­in­sol­venz­ver­fah­ren auf drei Jahre geplant.

Bedingung für die Verkürzung auf
3 Jahre nun 35% Quote

 

 

 
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  • In­ter­net­recht
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Was kostet ein Anwalt?

Auf diese wichtige Frage möchte ich Ihnen vorab mitteilen, dass Rechtsanwälte die Höhe ihrer Gebühren nicht nach „Gutdünken“ festlegen können.

Alle Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, hinsichtlich ihrer Kostenrechnung und deren Berechnung, dem ❐ Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zu deren Anwendung sind sie gesetzlich verpflichtet.

Das RVG definiert, zum Teil, für die erbrachte Leistung einen Gebührenrahmen, wobei der Ansatz des Honorars grundsätzlich in der Mitte des Gebührenrahmens anzusiedeln ist. Bei einer außergerichtlichen Interessenswahrnehmung schreibt das RVG einen Rahmen von 5/10 bis 25/10 vor. Die Mittelgebühr beträgt 13/10. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Bei einem
Gegenstandswert
von
beträgt die
Mittelgebühr
€ 300,- €   32,50
€ 600,- €   58,50
€ 900,- €   84,50
€ 1.200,- € 110,50
€ 2.000,- € 172,90
€ 5.000,- € 391,30
€ 10.000,- € 631,80
€ 25.000,- € 891,80
Die Gebührentabelle ist nur auszugsweise wiedergegeben!

Zur Mittelgebühr kommen noch die Auslagen (z.B. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Führt der Rechtsanwalt für Sie einen Rechtsstreit vor Gericht, steht ihm kein Gebührenrahmen mehr zur Verfügung. Die Gebühr beträgt maximal 2,5.

Bei einem
Gegenstandswert
von
beträgt die
Mittelgebühr
€ 300,- €     62,50
€ 600,- €   112,50
€ 900,- €   162,50
€ 1.200,- €   212,50
€ 2.000,- €   332,50
€ 5.000,- €   752,50
€ 10.000,- € 1.215,00
€ 25.000,- € 1.715,00

Die Gebührentabelle ist nur auszugsweise wiedergegeben!

Zur Gebühr kommen noch die Auslagen (z.B. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Damit können Sie erkennen, dass für die gleiche Leistung
bei allen Rechtsanwälten, identische Gebühren anfallen.

Lassen Sie sich doch erst einmal beraten!

Dann liegt die gesetzlich vorgeschriebene Erstberatungsgebühr, für Verbraucher, zwischen mindestens € 13,75 und höchstens € 190,00.

Hinzu kommen noch die Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Kanzlei Isenbart, Wiesbaden
0611 - 81 00 91 3
Rittershausstraße 5
65187 Wiesbaden
+++ Die wichtigsten Folgen der Eheschließung sind die gegenseitige Unterhaltspflicht +++ Schufa - Bonitätsprüfung ohne Veranlassung? +++ Verkürzung auf 3 Jahre bei Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz sind auf der Zielgeraden, geplantes Inkrafttreten der Verkürzung: 1. Juli 2014 +++ Eine Bedingung für die Verkürzung auf 3 Jahre, sind eine Quote von 35 Prozent. +++ Rechtsberatung zum Internetrecht, Computerrecht, zu Abmahnungen und Impressum! ➭ Aktuelles zum Nachlesen, unter NEWS! ❊